Brutto oder netto? 7 oder 19 % Mehrwertsteuer? Das sind zentrale Fragen, die Sie hier mit dem praktischen Mehrwertsteuer Rechner sofort zahlenbasiert lösen können. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um die wichtigste Einnahmequelle des Staates. 30 % aller Einnahmen beziehen sich auf diese Steuer, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wertschöpfung steht (daher der Begriff Mehrwert). Für Unternehmen handelt es sich "nur" um einen durchlaufenden Posten, der aber buchhalterisch exakt zu erfassen ist. Schließlich stehen regelmäßige Überweisungen an das Finanzamt an (Stichwort Umsatzsteuer-Voranmeldung). Das Umsatzsteuergesetz (UstG) regelt alle Grundlagen.

Warum der Mehrwertsteuerrechner für Unternehmer wichtig ist

Für Kunden sind die Angaben zur Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer auf Rechnungen oder Kassenbons im Lebensalltag eine Selbstverständlichkeit. Unternehmer (also z. B. Selbstständige, Dienstleister oder Handwerker) müssen auf ihre Preise Mehrwertsteuer erheben und diese regelmäßig an das Finanzamt abführen. In diesem Kontext ist eher von Umsatzsteuer die Rede, wobei beide Begriffe grundsätzlich auf dieselben Inhalt abzielen (zu einer weiteren Unterscheidung siehe weiter unten). Je nach Art der Leistung oder des Produktes werden 7 oder 19 % Mehrwertsteuer auf den Preis aufgeschlagen. Der Preis inklusive Mehrwertsteuer heißt Bruttobetrag. Ohne Mehrwertsteuer handelt es sich um den Nettobetrag. Kauft ein Kunde ein Produkt für 200 Euro, wird der an der Kasse 238 Euro zahlen müssen. Die 38 Euro, die der Mehrwertsteuerrechner ausspuckt, wird der Unternehmer an das Finanzamt abführen oder als Vorsteuer abziehen.

Übersicht: Das lesen Sie hier über die Mehrwertsteuer und Rechner

  • Wie berechne ich die Mehrwertsteuer richtig?
  • Welchen Steuersatz muss ich bei der Mehrwertsteuer wählen?
  • Wie funktioniert der Mehrwertsteuer Rechner?
  • Was bedeutet brutto, was bedeutet netto?
  • Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
  • Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Mehrwertsteuer befreien zu lassen?

So funktioniert der Mehrwertsteuerrechner

Sie wollen für Rechnungen oder eine anstehende Investition mit der richtigen Summe an Mehrsteuer rechnen? Dann reichen wenige Angaben hier im Mehrwertsteuer Rechner, um das richtige Ergebnis zu erhalten. Sie können beliebige Netto- oder Brutto-Beträge eingeben und zwischen dem ermäßigten Steuersatz (7 %) und dem Regelsteuersatz (19 %) wählen. Mit einem Klick erhalten Sie die gewünschte Summe bzw. den finalen Betrag inkl. MwSt. Wer Handel mit anderen Ländern betriebt, die abweichende Mehrwertsteuersätze erheben, kann einen beliebigen Prozentsatz berücksichtigen. Grundsätzlich haben Sie haben der Nutzung des Mehrsteuer Rechners zwei Optionen: 1. Netto zu Brutto: Mehrwertsteuer aufschlagen Beispiel: Sie stellen einem Kunden eine Dienstleistung mit einer Nettosumme von 100 Euro in Rechnung. Mit dem Mehrwertsteuerrechner können Sie nun den Regelsatz von 19 % wählen und aufschlagen. Im Ergebnis sehen Sie, dass für die Rechnung 19 Euro an MwSt. anfallen. Der Endbetrag (brutto), den der Kunden zu zahlen hat, wird bei 119 Euro liegen. 2. Brutto zu Netto: Mehrwertsteuer abziehen Beispiel: Sie haben eine Rechnung mit dem Endbetrag von 199 Euro erhalten und wollen wissen, wie hoch die inbegriffene MwSt. ist. Sie geben in den Mehrwertsteuerrechner folglich den Brutto-Betrag von 199 Euro ein und wählen den Regelsteuersatz von 19 %, der für die meisten Dienstleistungen gilt. Im Ergebnis werden Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer erhalten, in diesem konkreten Beispiel 161,19 Euro. Im Rechnungsbetrag ist Mehrwertsteuer in einer Höhe von 37,81 Euro enthalten. Mit diesen beiden Richtungen stehen Ihnen flexible Verwendungsmöglichkeiten offen, wenn Sie den Mehrwertsteuer Rechner hier kostenlos nutzen.

Mit welcher Formel berechne ich die Mehrwertsteuer?

In Deutschland und der gesamten Europäischen Union ist die so genannte Rechnungsmethode üblich. Sofern nicht die weiter unten angeführte Kleinunternehmerregelung genutzt wird, muss jeder Unternehmen auf Rechnungen mit Mehrwertsteuer rechnen und diese explizit aufführen. Am Ende einer Abrechnungsperiode wird der Unternehmer dem Finanzamt erklären, welche Mehrwertsteuer er erhoben hat und welche Vorsteuer er abziehen kann. Hintergrund ist, dass ein Produkt nur einmal besteuert wird. Die Differenz aus Umsatz- und Vorsteuer zeigt, welcher Betrag an das Finanzamt zu überweisen ist. Unter Umständen kann es sogar eine Steuererstattung geben. In Deutschland ist die Mehrwertsteuer buchhalterisch also unmittelbar mit der Rechnungserstellung verbunden. Das zeigt, dass der Mehrwertsteuerrechnung im Geschäftsbetrieb sehr oft zum Einsatz kommen wird.

Unterschied Mehrwertsteuer Umsatzsteuer?

Grundsätzlich -und das ist die wichtigste Regel trotz begrifflicher Unterschiede- entspricht die Höhe der Mehrwertsteuer immer der Umsatzsteuer. Das erklärt, warum Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer häufig als Synonyme verwendet werden, obwohl das nicht ganz richtig ist. Mehrwertsteuer ist der allgemeinere Begriff, der sich auf die gesamte Wertschöpfung bezieht. An deren Ende steht ein Produkt oder auch eine Dienstleistung, für das der Kunde Mehrwertsteuer zahlen muss. Der Unternehmer führt diese als durchlaufenden Posten sehr regelmäßig an das Finanzamt ab. Bei der Umsatzsteuer geht es ganz konkret um die Umsätze, die ein Unternehmen als Teil der Wertschöpfungskette erwirtschaftet. Im Bereich der Buchhaltung in Unternehmen ist es daher üblicher, von Umsatzsteuer zu sprechen. Der Mehrwertsteuerrechner lässt sich aber ohne jede Einschränkung nutzen, da es nur um eine begriffliche Differenzierung geht. Die aktuell geltenden Steuersätze sind sowohl für die Umsatz- als auch die Mehrwertsteuer identisch.

Ermäßigter oder Regelsteuersatz: Welcher Steuersatz für die MwSt.?

Wer als Unternehmer mit der Mehrwertsteuer rechnen will, muss als zentrale Variable den richtigen Steuersatz wählen. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet in dieser Hinsicht zwischen dem ermäßigten Steuersatz (7 % Stand 2022) und dem Regelsteuersatz für die MwSt. von 19 % (Stand 2022). Alleine der Begriff Regelsteuersatz legt nahe, dass dieser für die meisten Produkte und Dienstleistungen gilt. Der verminderte Steuersatz, der übrigens seit gut 30 Jahren mit 7 % sehr konstant ist, gilt nur für Ausnahmen.

Liste für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz mit 7 %

Bei einigen Produkten oder auch Dienstleistungen ist nicht sofort ersichtlich, ob Unternehmer mit 7 oder 19 % Mehrwertsteuer rechnen müssen. Aufschlussreich ist ein Blick in die Liste des Bundesfinanzministeriums, in der alle Ausnahmen für den Regelsteuersatz aufgelistet sind. Beispiele: Bei diesen Produkten ist mit 7 % Mehrwertsteuer zu rechnen
  • Für sehr viele Lebensmittel wie Brot, Obst und Gemüse.
  • Landwirtschaftliche Produkte.
  • Theaterkarten (Kulturbereich).
  • Zeitschriften und Bücher.
  • Umsätze, die mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbunden sind.

Tipp: So nutzen Sie den Mehrwertsteuer Rechner richtig

Insgesamt listet das Ministerium Ausnahmen auf 140 Seiten auf. Schnell wird klar, dass für viele Produkte und auch Dienstleistungen mit 7 % Mehrwertsteuer zu rechnen ist. Nutzen Sie die Suchfunktion, um nach bestimmten Begriffen für Ihr Geschäftsmodell in der Liste zu schauen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Er wird fundiert und aufgrund der aktuellen Gesetzeslage beurteilen können, ob Sie mit 7 oder 19 % Mehrwertsteuer rechnen müssen.

Welche Anpassungen gab es bei der Mehrwertsteuer in der Vergangenheit?

Ein Blick auf die Entwicklung der Höhe der MwSt. zeigt, dass vor allem der Regelsatz in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist. Lag dieser Satz Ende der 60er Jahre noch bei 10 %, hat er sich bis 2022 mit 19 % fast verdoppelt. Der verminderte Steuersatz hat sich von 5 auf 7 % gesteigert, er ist seit gut 40 Jahren konstant. Die letzte größer Erhöhung der Mehrwertsteuer gab es als Resultat der Bundestagswahl 2005. Zu Beginn des Jahres 2007 stiegt der reguläre Steuersatz von 16 auf 19 %. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es zu einer temporären Senkung der Mehrwertsteuer zwischen dem 1.7 und dem 31.12.2020. In diesem Zeitraum sank der ermäßigte Satz von 7 auf 5 %, der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 %. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 griffen aber wieder die vorherigen Sätze. Auch für das Jahr 2022 ist also mit 19 bzw. 7 % Mehrwertsteuer zu rechnen. Die Senkung der Mehrwertsteuer war Teil eines Konjunkturpaketes, mit dem die Wirtschaft durch die coronabedingten Einschränkungen wieder angekurbelt werden sollte.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Spätestens bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sehen sich Unternehmer auch mit dem Begriff der Vorsteuer konfrontiert. Hierbei handelt es sich um Umsatzsteuer, die Unternehmen selbst für Produkte oder Dienstleistungen aufbringen müssen. Diese Beträge können sie als Vorsteuer geltend machen bzw. verrechnen, wenn sie für die eigenen Endprodukte Mehrwertsteuer auf Rechnungen erheben. Je nach Perspektive in der Wertschöpfungskette kann ein Betrag auf einer Rechnung Vorsteuer oder Umsatzsteuer sein. Grundsätzlich soll mit der Vorsteuer erreicht werden, dass ein Endprodukt nicht mehrfach versteuert wird, sondern nur am Ende des Wertschöpfungsprozesses. Diese Differenzierung ist nur für Unternehmer wichtig. Endverbraucher zahlen Mehrwertsteuer automatisch, wenn sie im Handel ein Produkt erwerben.

Ausnahmen von der Mehrwertsteuer: Welche Leistungen sind steuerfrei?

Nicht in jedem Bereich bzw. für jede Leistung ist der Mehrwertsteuer Rechner zu nutzen. In diesem Kontext ist § 4 des Umsatzsteuergesetzes interessant. In diesem Paragrafen werden sämtliche Steuerbefreiungen aufgelistet. Übersicht: Diese Leistungen sind gemäß § 4 UstG von der Steuerpflicht befreit
  • Schul- bzw. Bildungsleistungen.
  • Heilbehandlungen in Krankenhäusern, Praxen etc.
  • Bestimmte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Immobilienverkäufe (da diese bereits durch die Grunderwerbssteuer belastet sind).
  • Versicherungsumsätze (Achtung: Hierfür gibt es eine eigene Versicherungssteuer).
  • Bestimmte Bank- und Finanzgeschäfte
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen in so genannte Drittlandsgebiete wie die Schweiz oder die USA).
Vor allem die letzten beiden Positionen sind komplex, sodass je nach Geschäftstätigkeit die Fachberatung eines erfahrenen Steuerberaters geboten erscheint. Wer in den anderen Bereichen Leistungen erbringt, muss den Mehrwertsteuerrechner für diesen Teil des Leistungsspektrums nicht nutzen. Wer ein breit aufgestelltes Geschäftsmodell betreibt, muss sehr differenziert auf das Leistungsspektrum schauen und prüfen, für welche Bereiche der Mehrwertsteuer Rechner doch einzusetzen ist.

Ohne Mehrwertsteuer rechnen? Die Kleinunternehmerregelung macht es möglich

Abgesehen von diesen Ausnahmen fragen Sie sich nun vielleicht, ob Sie immer mit Mehrwertsteuer rechnen müssen? Oder anders gefragt: Gibt es für Unternehmer eine Option, auf den Ausweis von MwSt. in Rechnungen zu verzichten? Ja, die Kleinunternehmerregelung bietet genau diese Möglichkeit. Sie richtet sich an alle Unternehmer und Selbstständige, die in den ersten beiden Geschäftsjahren mit überschaubaren Umsätzen rechnen. Liegen die Umsätze in Jahr 1 nach der Gründung nicht über 22.000 Euro und in Jahr 2 nicht über 50.000 Euro, darf die Kleinunternehmerregelung zum Einsatz kommen.

Wer die Umsatzgrenze überschreitet, braucht den Mehrwertsteuer Rechner

Mit einem entsprechenden Verweis auf § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist dann nicht mit Mehrwertsteuer zu rechnen. Wer diese Regelung nutzt, ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Ferner müssen Kleinunternehmer die genannten Umsatzgrenzen fest im Blick haben: Sobald sie eine der Grenzen überschreiten, greift die Umsatzsteuerpflicht. Überschreiten die Umsätze die genannten kritischen Schwellen, rückt der hier vorgestellte Mehrwertsteuerrechner für die Buchhaltung in den Fokus. Vorteile ergeben sich für Kleinunternehmer vor allem im privaten Endkundenbereich. Für diese können Leistungen günstiger erbracht werden, da auf den Endpreis keine MwSt. mehr hinzukommt. Im Geschäftskundenbereich ist darin kein Vorteil zu sehen: Geschäftspartner können ihrerseits die Mehrwertsteuer wieder als Vorsteuer anrechnen.